1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Silke Dillmann über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Silke Dillmann, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Silke Dillmann, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

2. Leistungen von Silke Dillmann

2.1 Silke Dillmann erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Silke Dillmann im Einzelnen festgelegt.

2.3 Silke Dillmann erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, HR Development–Konzeptionen, Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings, Präsenzveranstaltungen, Webinaren und – nach Vereinbarung – Intervallveranstaltungen.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings, Workshops findet grundsätzlich nicht statt.

 

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch Silke Dillmann ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird – je  Tag –  für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Für Seminare, Trainings, Workshops Beratung wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc. berechnet.

3.5 Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet.

3.6 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.

3.8 Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat Silke Dillmann folgende Entgeltansprüche:

  • a. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 60 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Silke Dillmann hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
  • b. Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat Silke Dillmann Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.

c. Bei Terminänderungen/Verschiebungen innerhalb dieser o.a. Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden.

Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei Silke Dillmann und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.

 

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von  Silke Dillmann an den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Silke Dillmann.

4.2 Silke Dillmann behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.

4.3 Der Auftraggeber sichert zu, das den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von Silke Dillmann vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings/Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.4 Der Auftraggeber informiert  Silke Dillmann vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.5 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Silke Dillmann der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen Silke Dillmann tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

4.6 Silke Dillmann verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und Silke Dillmann verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

4.7 Silke Dillmann trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Silke Dillmann wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.

4.8 Silke Dillmann ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.9 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von Silke Dillmann wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.

4.10 Sollte am Veranstaltungstermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme  an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Silke Dillmann unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich Deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber Silke Dillmann oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Silke Dillmann. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.